Verhaltensregeln und Gesetzgebung

 

Wissenswertes

 

Für die Suche mit einem Metalldetektor nach Nichtboden- oder Kulturdenkmälern braucht man in Deutschland keine Lizenz-, Such- oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege.

Die grundsätzliche Suche mit dem Metalldetektor ist in ganz Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) erlaubt. Primär reicht die Erlaubnis des Eigentümers für die Suche nach „Nichtboden- oder Kulturdenkmälern“, wie z.B. nach neuzeitlichem Schmuck oder Münzen aus.

 

Einige Beispiele:

Wenn man einen Suchauftrag bekommt, weil jemand das Handy oder einen Schlüssel verloren hat, ist das Ziel der Suche das Handy oder der Schlüssel – dazu braucht man keine Genehmigung.

Sucht man auf einem Spielplatz im Sandkasten nach verlorenen Euros, ist dazu keine Genehmigung nötig.

 

Aber:

“Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten (Metallortungsgeräte) mit dem Ziel, Denkmäler, insbesondere Bodendenkmäler, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der (obersten) Denkmalschutzbehörde.“

 

Mit Boden- und Kulturdenkmälern sind z.B. gemeint: Burgen, Keltische- und Römische Anlagen, Grabhügel und andere archäologisch bedeutsame Orte.

Das Graben auf Ackerflächen, Wiesen, Weide, Wald oder anderen Bodentypen nach Kulturdenkmälern oder Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig und nur mit einer Nachforschungsgenehmigung erlaubt. Suchen nach Bodendenkmälern ohne Nachforschungsgenehmigung ist verboten und wird bei Nichtbeachtung verfolgt! Ohne Nachforschungsgenehmigung ist man auf Äckern, Wiesen, Weide und Wald in der Beweispflicht nicht nach einem Bodendenkmal zu suchen.

Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten ist generell verboten. Meide auch eingesäte Felder, Anpflanzungen und Schonungen.

 

Das Graben wird an den meisten öffentlichen Stränden, Spielplätzen, öffentlichen Sandplätzen, öffentlichen Wegen, Parkanlagen, Festwiesen, Liegewiesen in und an Badeseen und im und am Meer geduldet, wenn du eine Erlaubnis des Eigentümers hast.

 

Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen, auf denen Kampfmittel und Munition vorhanden sein könnten oder bekanntermaßen vorhanden sind, ist verboten (Siehe auch: Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz).

Magnetangeln von Objekten aus Gewässern, welche unter das Denkmalschutzgesetz fallen, ist in einigen Bundesländern auch genehmigungspflichtig.

 

Praktiziere Funddokumentationen von möglichen archäologisch interessanten Funden – ansonsten verlieren Funde ohne genaue Ortsangaben ihren wissenschaftlichen Wert! Notizen über Funde - Wo, Wann, die Fundumstände, Bilder etc. sind sehr wichtig! Sehr wichtig ist auch die Standortbestimmung der Funde mit GPS oder einem GPS-fähigen Smartphone.

Melde alle historisch interessanten Funde deinem zuständigen Archäologen. Du bist verpflichtet, alle kulturhistorischen und archäologische Bodenfunde dem zuständigen Denkmalamt zu melden. Schatzfunde müssen sofort der Denkmalbehörde gemeldet werden.

 

Gib alle nicht-denkmalgeschützten Funde im Wert von mehr als 10 Euro pro Gegenstand bei der zuständigen Behörde ab (Gemeinde /Polizei). Falls sich kein Eigentümer meldet, wirst du nach sechs Monaten Eigentümer der Funde, oder du bekommst den gesetzlich zugesicherten Finderlohn.

Grabe immer vorsichtig und mit Bedacht. Stößt du Bei deiner Suche trotzdem auf mögliche Fundmunition / Kampfmittel dann:

 

  • belasse diese unbedingt am Fundort, ohne sie weiter zu berühren!
  • lasse die Finger von Objekten die dir unbekannt / verdächtig vorkommen!
  • gefundene Munition und Waffen niemals mit nach Hause nehmen!
  • markiere für Polizei oder Kampfmittelräumdienst (KMRD)!

 

Wer Kampfmittel ohne Erlaubnis in Besitz nimmt, kann sich strafbar machen.

Stößt du bei deiner Suche auf menschliche Gebeine, rufe die Polizei an!

Lasse Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen mit einem Metalldetektor auf die Suche gehen und Funde ausgraben.

Schließe gegrabene Löcher immer wieder, so vermeidest du Unfälle und Ärger.

Sammele den gefundenen Müll und entsorge ihn in einem Mülleimer (aktiver Umweltschutz).

Schütze dich vor gesundheitlichen Risiken. In Deutschland gibt es z.B. ein hohes Risiko auf Zeckenbisse (Lyme-Borelliose und FSME-Infektionen).

 

Denkmalschutzgesetz und Nachforschungsgenehmigung

Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Einen Überblick über die bestehenden Denkmalschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern bieten die Seiten:

wikipedia.org/wiki/Denkmalschutzgesetz

wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz

 

Schaue unter dem jeweiligen Paragraphen für „Nachforschungen“ nach, wer für die sogenannte Nachforschungsgenehmigungen zuständig ist. schreibe dieser Stelle einen Antrag per Post oder E-Mail.

 

Quelle: www.idc-detektor.de/informationen/Metalldetektor-Gesetze/

 


Gesetze:

 

Beachte: diese Liste von Gesetzen in Deutschland, die das Sondeln regeln dient nur als Ausgangspunkt für deine eigene Recherche!

 

  1. Denkmalschutzgesetz (DSchG) Das Denkmalschutzgesetz regelt den Schutz von Denkmälern und archäologischen Fundstätten in Deutschland. Hierbei ist es verboten, ohne Genehmigung nach Bodendenkmälern zu suchen oder diese zu beschädigen.  https://www.gesetze-im-internet.de/dschg/

 

  2. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Das Bundes-Bodenschutzgesetz regelt den Schutz des Bodens in Deutschland. Hierbei ist es                  verboten, Boden zu verändern oder Bodenbestandteile zu entnehmen, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt.

      https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/

 

  3. Strafgesetzbuch (StGB) Das Strafgesetzbuch regelt unter anderem Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Sondeln stehen können, wie          z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung oder das unbefugte Betreten von Grundstücken. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

 

  4. Landesnaturschutzgesetze In einigen Bundesländern gibt es spezielle Landesnaturschutzgesetze, die das Sondeln regeln und bestimmte            Voraussetzungen und Genehmigungen vorsehen. https://www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2020&bes_id=6189&aufgehoben=N

dies ist keine vollständige Liste. die Gesetze und Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es ist wichtig, sich vor dem Sondeln über die geltenden Bestimmungen in der betreffenden Region zu informieren.

 

 

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